Rechnung schreiben Österreich: Pflichtangaben und Bauleistung
Der Weg vom Ausmaß zur fertigen Handwerkerrechnung in Österreich: die Angaben nach § 11 UStG 1994, die UID ab 10.000 Euro, der Übergang der Steuerschuld und der Haftrücklass.
Zirko RedaktionVeröffentlicht: 6 Min. Lesezeit

Inhalt
Die Montage ist fertig, der Zettel mit dem Ausmaß liegt im Auto, und die Rechnung soll heute noch raus. In Österreich entscheiden dabei drei Dinge darüber, ob sie ohne Rückfrage durchgeht: die Angaben nach § 11 UStG 1994, die Frage nach der Steuerschuld — und ob du den Rücklass richtig abgezogen hast.
Zuerst das Ausmaß, dann der Beleg
Bevor du eine Position tippst, steht fest, was abgerechnet wird: Quadratmeter je Raum, laufende Meter je Strang, Stück je Bauteil, dazu die Regiestunden mit Datum und Namen. Schreib die Rechnung, aus der die Menge entstand, in die Position hinein und nicht nur das Ergebnis — in Zirko bleibt eine Maßkette wie 100+(5,1*4)/2 in der Aufmaßzeile stehen, wird zur Menge summiert und beim Speichern auf dem Server nachgerechnet.
Das ist keine Kosmetik: Bei Arbeiten an einem Grundstück musst du auch einem Privatkunden ungefragt binnen sechs Monaten eine Rechnung stellen (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994). Wer bis dahin sein Ausmaß nicht beisammen hat, schreibt aus dem Gedächtnis.
Die Angaben, die das UStG 1994 verlangt
Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, Menge und handelsübliche Bezeichnung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer und deine UID. Der Normalsatz liegt bei 20 Prozent, daneben gibt es 13 und 10 Prozent.
Drei Punkte weichen von Deutschland ab, und alle drei kosten Zeit, wenn sie erst beim Fakturieren auffallen:
- UID des Kunden ab einem Rechnungsbetrag über 10.000 Euro bei Leistungen an einen anderen Unternehmer (§ 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994). Die Grenze reißt regelmäßig erst die Schlussrechnung — erfass die UID deshalb beim Anlegen des Kunden, nicht am Tag der Rechnung.
- Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro einschließlich Umsatzsteuer (§ 11 Abs. 6 UStG 1994), nicht 250.
- Sechs Monate bei Grundstücksleistungen an Nichtunternehmer.
Der Schritt davor entscheidet übrigens mit: Beim Privatkunden gilt dein Kostenvoranschlag als richtig, solange du nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärst — nachzulesen in Kostenvoranschlag in Österreich: beim Privatkunden bindet er dich.
Bauleistung: wann keine Umsatzsteuer auf das Blatt gehört
Erbringst du als Subunternehmer eine Bauleistung, fakturierst du ohne Umsatzsteuer. Die Steuerschuld geht über, wenn dein Auftraggeber selbst mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist — und stets, wenn er ein Unternehmer ist, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt (§ 19 Abs. 1a UStG 1994). Eine Bescheinigung wie in Deutschland gibt es dafür nicht; maßgeblich ist der Hinweis deines Auftraggebers, und der gehört schriftlich in die Auftragsbestätigung.
Auf die Rechnung kommen dann die UID des Empfängers und ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft — ein gesonderter Steuerausweis unterbleibt. Weist du trotzdem 20 Prozent aus, schuldest du den Betrag aufgrund der Rechnung. Die Fälle im Einzelnen, samt der Frage, warum die Reinigung von Bauwerken mitzählt, stehen in Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen.
Rücklass, Skonto und die Zeilen unter der Summe
Haftrücklass und Deckungsrücklass sind kein Preisnachlass: Sie mindern den Zahlbetrag, nicht die Bemessungsgrundlage. Die Umsatzsteuer fällt auf die volle Leistung an, auch auf den Teil, den du erst in drei Jahren siehst. In Zirko ist der Einbehalt deshalb ein eigener Schalter unter der Positionstabelle, neben Rabatt, Bauumlage und Zahlungsziel.
Und die Höhe steht im Vertrag, nicht im Gesetz — ohne Vereinbarung darf überhaupt nichts einbehalten werden. Welche Zahlen in Österreich üblich sind und wann das Geld zurückkommt, steht in Haftrücklass: wie viel einbehalten werden darf.
Nummer, Jänner, sieben Jahre
Die fortlaufende Nummer ist eine Pflichtangabe, keine Ordnungshilfe. In Zirko vergibt sie der Server aus einem von acht Nummernkreisen — mit Kürzel, Startwert und Mindestlänge, ableitbar und nicht von Hand setzbar. Wer den Kreis im Jänner neu beginnen lässt, stellt das dort ein und nicht in der einzelnen Rechnung.
Aufzubewahren sind Bücher und Belege sieben Jahre (§ 132 BAO). Und wer bar kassiert: Ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb und 7.500 Euro Barumsatz greift die Registrierkassenpflicht (§ 131b Abs. 1 BAO) — mit einer Erleichterung für Arbeit außerhalb der Betriebsstätte, nachzulesen in Registrierkassenpflicht: die Erleichterung für mobile Arbeit.
Eine fertiggestellte Rechnung ist danach unveränderbar; korrigiert wird über eine Rechnungskorrektur oder eine Stornorechnung mit eigener Nummer. Wie die Belegkette vom Angebot bis dorthin in einem Installationsbetrieb aussieht, zeigt die Seite für Handwerkersoftware für Installateure.

Häufige Fragen
Welche Angaben muss eine Handwerkerrechnung in Österreich enthalten?
Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, Menge und handelsübliche Bezeichnung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer und deine UID (§ 11 UStG 1994). Der Normalsatz liegt bei 20 Prozent, daneben gibt es 13 und 10 Prozent.
Ab welchem Betrag muss die UID des Kunden auf der Rechnung stehen?
Ab einem Rechnungsbetrag über 10.000 Euro bei Leistungen an einen anderen Unternehmer (§ 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994). Die Grenze reißt regelmäßig erst die Schlussrechnung — erfass die UID deshalb beim Anlegen des Kunden und nicht am Tag der Rechnung.
Bis zu welchem Betrag gilt in Österreich eine Kleinbetragsrechnung?
Bis 400 Euro einschließlich Umsatzsteuer (§ 11 Abs. 6 UStG 1994). Das ist nicht die deutsche Grenze von 250 Euro — wer eine Vorlage aus Deutschland übernimmt, rechnet mit der falschen Zahl.
Wann stelle ich in Österreich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus?
Bei einer Bauleistung als Subunternehmer: Die Steuerschuld geht über, wenn dein Auftraggeber selbst mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist, und stets dann, wenn er ein Unternehmer ist, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt (§ 19 Abs. 1a UStG 1994). Auf die Rechnung kommen die UID des Empfängers und ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft; ein gesonderter Steuerausweis unterbleibt. Eine Bescheinigung wie in Deutschland gibt es dafür nicht.
Wie lange muss ich Rechnungen in Österreich aufbewahren?
Sieben Jahre — Bücher und Belege sind nach § 132 BAO sieben Jahre aufzubewahren. Wer bar kassiert, hat zusätzlich die Registrierkassenpflicht im Blick: Sie greift ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb und 7.500 Euro Barumsatz (§ 131b Abs. 1 BAO).
Weiterlesen
- Haftrücklass: wie viel einbehalten werden darf
Ohne Vereinbarung gibt es keinen Haftrücklass: § 1170 ABGB macht das Entgelt nach vollendetem Werk fällig. Wo einer vereinbart ist, entscheidet die Klausel — nicht die ÖNORM B 2110.
- Gewährleistung am Bau in Österreich: drei Jahre, nicht fünf
§ 933 ABGB gibt bei unbeweglichen Sachen drei Jahre, bei beweglichen zwei. Dazu die Vermutungsfrist von sechs Monaten und § 1168a ABGB: Wer nicht warnt, haftet.
- Reglementiertes Handwerk in Österreich: die 30-Prozent-Regel
§ 94 GewO 1994 zählt die reglementierten Gewerbe auf, § 16 verlangt den Befähigungsnachweis. § 32 Abs. 1a erlaubt fremde Gewerbe bis zu 30 Prozent des Gesamtumsatzes.
- Registrierkassenpflicht: die Erleichterung für mobile Arbeit
Ab 15.000 Euro Jahresumsatz und 7.500 Euro Barumsatz brauchst du eine Registrierkasse. Wer außerhalb der Betriebsstätte leistet, darf erst nach der Rückkehr erfassen — § 7 BarUV 2015.
Quellen
- § 11 UStG 1994 — Ausstellung von Rechnungen, Kleinbetragsrechnung, UID des Empfängers (geprüft: 21. September 2026)
- § 19 UStG 1994 — Bauleistungen, Übergang der Steuerschuld nach Absatz 1a (geprüft: 21. September 2026)
- § 132 BAO — Aufbewahrungspflicht, sieben Jahre (geprüft: 21. September 2026)
- § 131b BAO — Registrierkassenpflicht, Umsatzgrenzen (geprüft: 21. September 2026)