Stundenverrechnungssatz berechnen: Rechenweg mit Beispiel
Den Stundenverrechnungssatz in fünf Schritten berechnen: Lohn, Arbeitgeberanteile 2026, verrechenbare Stunden, Gemeinkosten und Zuschlag — durchgerechnet für 21 € Stundenlohn.
Zirko RedaktionVeröffentlicht: Aktualisiert: 6 Min. Lesezeit

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Ein Geselle verdient 21 € in der Stunde, und trotzdem muss eine seiner Stunden beim Kunden gut 72 € netto kosten, damit der Betrieb nichts draufzahlt. Der Stundenverrechnungssatz sind die Lohnkosten eines Jahres plus die Gemeinkosten, geteilt durch die Stunden, die du wirklich abrechnen kannst, und darauf ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Der Rechenweg hat fünf Schritte — und der vierte entscheidet fast alles.
Die Zahlen unten sind ein Beispiel für einen Betrieb mit drei Gesellen. Die Beitragssätze sind die von 2026, alles andere sind Annahmen, die du durch deine eigenen ersetzt: Lohn aus der Lohnabrechnung, Stunden aus der Zeiterfassung, Gemeinkosten aus der Auswertung deines Steuerbüros.
Schritt 1: Was der Mitarbeiter im Jahr kostet
Am Anfang steht der Bruttolohn für alle bezahlten Stunden — auch für Urlaub, Feiertage und Krankheit, denn die bezahlst du mit. Bei 21,00 € Stundenlohn und 40 Stunden in 52 Wochen sind das 2.080 Stunden und 43.680,00 € im Jahr.
Darauf kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. 2026 sind es zusammen 21,15 Prozent:
| Zweig | Beitragssatz 2026 | Anteil Arbeitgeber | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026 |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026 |
| Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % | Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026 |
| Zusatzbeitrag Krankenkasse (Durchschnitt) | 2,9 % | 1,45 % | Bundesministerium für Gesundheit |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % | Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026 |
| Zusammen | 21,15 % |
Im Beispiel macht das 9.238,32 €. Berufsgenossenschaft und Umlagen (Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft, Insolvenzgeld) hängen an deinem Gewerk und deiner Krankenkasse; angenommen sind hier 4 Prozent, also 1.747,20 €. Ein Arbeitnehmer kostet den Betrieb damit 54.665,52 € im Jahr — ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die gehören bei dir dazu, wenn du sie zahlst.
Der Zusatzbeitrag ist ein Durchschnitt; maßgeblich ist der deiner Kasse. Und wer in Sachsen arbeitet, rechnet in der Pflegeversicherung mit 1,3 statt 1,8 Prozent Arbeitgeberanteil.
Schritt 2: Wie viele Stunden er da ist
Von 260 Arbeitstagen gehen ab:
- 30 Tage Urlaub. Gesetzlich sind es mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche (§ 3 Abs. 1 BUrlG), also 20 Arbeitstage bei fünf Tagen; im Handwerk sind 30 üblich, oft tariflich.
- 10 Feiertage, die auf einen Werktag fallen — die Zahl hängt an Bundesland und Kalenderjahr.
- 10 Krankheitstage. Bis zu sechs Wochen zahlt der Betrieb das Entgelt weiter (§ 3 Abs. 1 EFZG); deine eigene Zahl steht in der Zeiterfassung des Vorjahres.
Übrig bleiben 210 Tage zu acht Stunden: 1.680 Anwesenheitsstunden.
Schritt 3: Wie viele davon der Kunde bezahlt
Hier liegt der Fehler, der am meisten kostet. Nicht jede Anwesenheitsstunde ist eine verrechenbare Stunde. Die Fahrt zum Großhändler, das Beladen des Transporters, die Stunde in der Werkstatt, das Aufräumen nach dem Gewitter — bezahlt, aber auf keiner Rechnung. Im Beispiel ist ein Fünftel angenommen; es bleiben 1.344 verrechenbare Stunden.
Damit sind die Lohnkosten je verrechenbarer Stunde: 54.665,52 € ÷ 1.344 = 40,67 €. Davon sind 21,00 € Stundenlohn, die übrigen 19,67 € sind lohngebundene Kosten — Arbeitgeberanteile, Berufsgenossenschaft und der Lohn für die Stunden, die nicht beim Kunden ankommen.
Wie du die Zahl für deinen Betrieb findest, statt sie zu schätzen: Nimm die Zeiterfassung eines Jahres und zähle getrennt, was auf Baustellen und was anderswo gebucht ist. Wer Fahrten als eigene Zeitart führt, hat die Zahl in einer Minute. Was die Aufzeichnungspflicht dabei verlangt, steht in Zeiterfassung im Handwerk: zwei Pflichten, die verwechselt werden.
Schritt 4: Was der Betrieb kostet, ohne auf einer Baustelle zu stehen
Gemeinkosten sind alles, was weder Lohn eines Monteurs noch Material eines Auftrags ist: Fahrzeuge, Miete der Halle, Versicherungen, Werkzeug, Büro, Telefon, Software, das Steuerbüro — und deine eigene Arbeitszeit im Büro, wenn du dich als Inhaber nicht über eine Baustelle bezahlst. Im Beispiel sind es 96.000 € im Jahr.
Verteilt werden sie auf die verrechenbaren Stunden aller drei Gesellen: 3 × 1.344 = 4.032 Stunden. Je Stunde sind das 96.000 € ÷ 4.032 = 23,81 €.
Die Selbstkosten einer verrechenbaren Stunde betragen damit 21,00 + 19,67 + 23,81 = 64,48 €. Bei diesem Betrag verdienst du nichts und verlierst nichts.
Schritt 5: Wagnis und Gewinn
Auf die Selbstkosten kommt ein Zuschlag, der zwei Dinge bezahlt: das Risiko, dass eine Baustelle länger dauert oder eine Rechnung ausfällt, und den Gewinn, von dem der Betrieb investiert. Mit 12 Prozent ergibt sich:
64,48 € + 12 % (7,74 €) = 72,22 € Stundenverrechnungssatz netto.
Auf der Rechnung an einen Privatkunden stehen mit 19 Prozent Umsatzsteuer 85,94 € je Stunde. Der Satz selbst bleibt der Nettowert — mit ihm rechnest du Positionen, Regiestunden und Angebote.
Was passiert, wenn Schritt 3 fehlt
Rechnet man mit allen 1.680 Anwesenheitsstunden statt mit 1.344 verrechenbaren, sinken die Lohnkosten je Stunde auf 32,54 € und die Gemeinkosten auf 19,05 €. Der Satz kommt auf 57,78 € — 14,44 € weniger.
Das sieht im Angebot nach einem guten Preis aus. Abrechnen kann der Betrieb trotzdem nur 1.344 Stunden je Geselle. Bei drei Gesellen fehlen so am Jahresende 14,44 € × 4.032 Stunden = 58.222,08 € — mehr als ein Gesellenjahr. Der Fehler zeigt sich nicht an einer Baustelle, sondern erst in der Jahresauswertung, wenn es zu spät ist, ihn in Angebote zu schreiben.
Eine schnelle Gegenprobe: Liegt dein Satz unter dem Doppelten des Bruttostundenlohns, ist fast immer Schritt 3 zu großzügig gerechnet. Im Beispiel ergibt das 42 € als Untergrenze; 72,22 € liegen darüber, 57,78 € auch — die Gegenprobe ersetzt also nicht die Rechnung, sie fängt nur den groben Fehler.
Wohin der Satz danach gehört
Mit dem Stundenverrechnungssatz bewertest du jede Lohnminute im Angebot. Ob der Kunde nach Stunden oder nach Einheitspreis bezahlt, entscheidest du vorher; wie Regiestunden danach wirklich bezahlt werden, steht in Regiebericht, Stundenzettel, Aufmaß: woran der Nachweis scheitert, und wie aus Lohn, Material und Zuschlägen ein Preis wird, in Angebot schreiben als Handwerker, mit Muster zum Übernehmen. Nach dem Auftrag kommt die Gegenrechnung: Haben die kalkulierten Stunden gereicht?
Stand: 4. Oktober 2026, mit den Beitragssätzen der Sozialversicherung für 2026. Beitragssätze und durchschnittlicher Zusatzbeitrag werden in der Regel zum Jahreswechsel neu festgesetzt; die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichen die Werte vorher. Berufsgenossenschaft und Umlagen stehen in deinen eigenen Bescheiden.
Was Zirko hier tut: Das Ergebnis dieser Rechnung trägst du einmal als Lohngruppe ein — Stundenlohn, lohngebundene Kosten und Gemeinkosten je Stunde ergeben die Lohnkosten (EK), der Zuschlag für Wagnis und Gewinn den Stundenverrechnungssatz. Mit der Standard-Lohngruppe werden die Lohnzeilen neuer Kalkulationen vorbelegt, und je Kostenart legst du einen Zuschlag fest. Nach dem Auftrag stellt die Nachkalkulation des Projekts die kalkulierten Lohnkosten den erfassten gegenüber. Was Zirko nicht tut: die Jahresrechnung oben aus deiner Buchhaltung aufstellen oder Gemeinkosten über Kostenstellen umlegen — die Zahlen kommen von dir und deinem Steuerbüro. Wie Kalkulation und Nachkalkulation zusammenhängen, zeigt die Seite Kalkulation und Nachkalkulation.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenlohn ist das, was der Mitarbeiter je bezahlter Stunde brutto bekommt. Der Stundenverrechnungssatz ist das, was der Kunde je abgerechneter Stunde zahlen muss, damit Lohn, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinn gedeckt sind. Im Beispiel liegt er beim 3,4-Fachen des Stundenlohns, weil nur 1.344 von 2.080 bezahlten Stunden beim Kunden ankommen.
Wie viele Stunden kann ein Handwerker im Jahr verrechnen?
Deutlich weniger als die 2.080 Stunden einer 40-Stunden-Woche. Urlaub, Feiertage und Krankheit nehmen im Beispiel 400 Stunden weg, Fahrten, Werkstatt- und Rüstzeiten von den verbleibenden 1.680 noch einmal ein Fünftel. Übrig bleiben 1.344 verrechenbare Stunden. Deine echte Zahl steht in der Zeiterfassung des letzten Jahres.
Wie hoch sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026?
Zusammen 21,15 Prozent des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze: Rentenversicherung 9,3 Prozent (Hälfte von 18,6), Arbeitslosenversicherung 1,3 (Hälfte von 2,6), Krankenversicherung 7,3 (Hälfte von 14,6) plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, im Durchschnitt 1,45, und Pflegeversicherung 1,8 (Hälfte von 3,6; in Sachsen trägt der Arbeitgeber 1,3). Dazu kommen Berufsgenossenschaft und Umlagen nach deinem Bescheid.
Gehört die Umsatzsteuer in den Stundenverrechnungssatz?
Nein. Der Stundenverrechnungssatz ist ein Nettowert, mit dem du kalkulierst. Die Umsatzsteuer kommt auf der Rechnung dazu — beim Privatkunden steht im Beispiel dann 85,94 € je Stunde auf dem Blatt, beim Geschäftskunden 72,22 € netto zuzüglich Steuer.
Wie oft sollte ich den Stundenverrechnungssatz neu berechnen?
Mindestens einmal im Jahr und nach jeder Lohnerhöhung, weil Lohn und Arbeitgeberanteile mit ihr steigen. Zum Jahreswechsel ändern sich außerdem häufig die Beitragssätze und der Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Ein Satz aus dem Vorjahr kostet dich in jedem neuen Angebot den Unterschied.
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Quellen
- Deutsche Rentenversicherung — Werte der Rentenversicherung 2026: Beitragssätze Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung (geprüft: 4. Oktober 2026)
- Bundesministerium für Gesundheit — Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (geprüft: 4. Oktober 2026)
- § 3 BUrlG — Dauer des Urlaubs (geprüft: 4. Oktober 2026)
- § 3 EFZG — Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (geprüft: 4. Oktober 2026)