Abnahme & Mängel — Schweiz
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Abnahme & Mängel
SIA 118: Abnahme, Rügefrist und Garantie — nur wenn vereinbart
Die Norm SIA 118 ist kein Gesetz: Sie wird erst verbindlich, wenn die Parteien sie im Vertrag vereinbaren. Dann gelten zwei Jahre Rügefrist statt 60 Tagen und 30 Tage Zahlungsfrist.
Zirko Redaktion11 Min. LesezeitAbnahme & Mängel
Baumängel-Revision seit 1. Januar 2026: 60 Tage Rügefrist
Das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 gilt seit dem 1. Januar 2026: 60 Tage Rügefrist bei unbeweglichen Werken, zwingende unentgeltliche Verbesserung, fünf Jahre Verjährung.
Zirko Redaktion8 Min. Lesezeit